Lehrgänge

Berufsmatura II in der Gastronomie & Hotellerie

Die Berufsmaturität ist ein eidgenössisch anerkannter Abschluss, der berufliche Kenntnisse mit einer Vertiefung des Allgemeinwissens verbindet. Die Berufsmaturität bildet somit eine geeignete Grundlage für die Zulassung zu Schulen der Tertiärstufe und zu zahlreichen Weiterbildungen. Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmaturität sind zum prüfungsfreien Zugang an eine dem Beruf verwandte Studienrichtung an einer Fachhochschule FH berechtigt. Neben der formalen Zulassungsvoraussetzung können zusätzliche Zulassungsbedingungen wie Praktika, Eignungstests etc. gelten. 

Entspricht die Grundbildung nicht dem gewünschten Studienbereich, ist es möglich, ein einjähriges qualifizierendes Praktikum zu absolvieren, um zugelassen zu werden.

Die Berufsmaturität II kann im Voll- oder Teilzeitpensum absolviert werden.

 

Weitere Informationen unter:

www.berufsbildungplus.ch

 

Folgende Ausrichtungen stehen zur Auswahl:

 

  • Technik, Architektur und Life Sciences als Ergänzung einer beruflichen Grundbildung technischer oder handwerklicher Art 
  • Natur, Landschaft und Lebensmittel als Ergänzung einer beruflichen Grundbildung im Bereich Natur und Landschaft 
  • Wirtschaft und Dienstleistungen als Ergänzung einer beruflichen Grundbildung in einem Betrieb dieses Sektors oder in einer Handelsmittelschule
  • Gestaltung und Kunst als Ergänzung einer beruflichen Grundbildung im Bereich künstlerischer, technisch-handwerklicher Berufe
  • Gesundheit und Soziales als Ergänzung einer beruflichen Grundbildung im gesundheitlich-sozialen Bereich oder in der Körperpflege

 

Der Berufsmaturitätsunterricht umfasst:

 

  • Grundlagenfächer: erste Landessprache, zweite Landessprache, dritte Sprache, Mathematik
  • Schwerpunktfächer: (2 Fächer müssen belegt werden): Finanz- und Rechnungswesen, Gestaltung, Kunst, Kultur, Information und Kommunikation, Mathematik, Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften, Wirtschaft und Recht
  •  Ergänzungsbereich: (2 Fächer müssen belegt werden): Geschichte und Politik, Technik und Umwelt, Wirtschaft und Recht

 

 

Lehrgänge

Validierung von Bildungsleistungen

Erwachsene können ihre Berufserfahrung durch die Validierung von Bildungsleistungen anerkennen lassen. Durch dieses Verfahren kann ein eidgenössisches Berufsattest EBA oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ erlangt werden, ohne dass eine berufliche Grundbildung absolviert werden muss.

Es wird eine Bilanz der beruflichen Fähigkeiten erstellt, um sie anerkennen zu lassen. Personen, die ein EFZ oder EBA erlangen möchten, erstellen ein Dossier, das ihre während ihrer Berufstätigkeit erworbenen Bildungsleistungen genau auflistet. Das Dossier wird anschliessend überprüft. Je nachdem werden die erworbenen Kompetenzen daraufhin ganz oder teilweise angerechnet. Wenn noch Lücken bestehen, können diese durch Zusatzausbildungen gefüllt werden.

 

Weitere Informationen unter:

www.hotelgastro.ch

Voraussetzungen:

  • Fünf Jahre Berufserfahrung: Für die Zulassung zur Validierung von Bildungsleistungen benötigen Erwachsene eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung, davon in der Regel zwei bis vier Jahre im angestrebten Beruf.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          
  • Kein Anstellungsverhältnis erforderlich: Am Verfahren zur Validierung von Bildungsleistungen interessierte Personen müssen keine Beschäftigung vorweisen. Wenn sie allerdings fehlende Handlungskompetenzen durch weitere Praxiserfahrung erwerben müssen, ist eine Beschäftigung in der Branche erforderlich.

 

 

 

 

 

Lehrgänge

Berufsabschluss für Erwachsene

Erwachsene können einen Berufsabschluss nach BBV Art. 32. der Berufsbildungsverordnung nachholen. Wurden Qualifikationen ausserhalb eines geregelten Bildungsganges erworben, so setzt die Zulassung zum Qualifikationsverfahren eine mindestens fünfjährige berufliche Erfahrung voraus.

 Zum Zeitpunkt der Erteilung des EFZ oder des EBA müssen Sie mindestens fünf Jahre Berufspraxis vorweisen können. Teilzeitarbeit wird entsprechend angerechnet. Zuständig für diesen Entscheid ist das Berufsbildungsamt des Wohnkantons.

Verschaffen Sie sich auf Grund der Ziele und Anforderungen Klarheit, welche Kenntnisse und Fertigkeiten Sie in der betrieblichen Praxis noch erarbeiten oder vertiefen müssen, welche Stoffgebiete der schulischen Bildung aufzuarbeiten sind und welche Inhalte der überbetrieblichen Kurse Sie noch bearbeiten müssen.

 

Weitere Informationen unter:

www.hotelgastro.ch

www.berufsbildungplus.ch 

Direkte Zulassung zur Abschlussprüfung

Voraussetzungen: 5 Jahre Berufserfahrung, kein Lehrvertrag

Dauer: Unterschiedlich (in der Regel ein bis zwei Jahre)

Vorgehen: Individuelle Vorbereitung, Abschlussprüfung

Abschluss: EFZ oder EBA

 

Verkürzte Grundbildung/ Berufslehre

Voraussetzungen: Lehrvertrag

Dauer: In der Regel um 1 Jahr verkürzt

Vorgehen: Verkürzte Ausbildung, Abschlussprüfung

Abschluss: EFZ

 

Reguläre Grundbildung/ Berufslehre

Voraussetzungen: Lehrvertrag

Dauer: 2 oder 3 Jahre

Vorgehen: Ausbildung, Abschlussprüfung

Abschluss: EFZ oder EBA

 

 

 

Lehrgänge

Verkürzte modulare Ausbildung

Berufsleute ohne Abschluss einer beruflichen Grundbildung können über eine verkürzte modulare Ausbildung das eidgenössische Berufsattest als Restaurantangestellte/r EBA und Küchenangestellte/r EBA erlangen.

 

Weitere Informationen unter:

Restaurantangestellte/r EBA
Küchenangestellte/r EBA

Die Zulassung setzt vier Jahre Berufserfahrung in der Restauration oder in der Küche, einen laufenden Arbeitsvertrag und ausreichende Deutschkenntnisse voraus.

Die erwachsenengerecht und berufsbegleitend aufgebaute Ausbildung dauert ein Jahr und damit halb so lang wie die ordentliche berufliche Grundbildung als Restaurantangestellte/r EBA. Sie setzt einen Lehrvertrag mit einem Lehrbetrieb voraus. Die Ausbildungskosten werden weitgehend von den Kantonen und den Branchenorganisationen des Gastgewerbes übernommen.

Das eidgenössische Berufsattest ermöglicht den Zugang zu einer verkürzten beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ). Dieses ebnet den Weg zu den Bildungsgängen der höheren Berufsbildung