Gemeinschaftsgastronomie: Planung, Produktion, Verkaufsstelle, Informatik, Materialwirtschaft, Reinigung und Hygiene
Marketing und Verkauf: Innovations- und Ideenmanagement, Marketingkonzept, Marketingmassnahmen, Verkauf
Betriebsorganisation: Qualitäts- und Prozessmanagement, Aufbauorganisation, Projektmanagement, Kommunikation und Information, Infrastruktur, Betriebliche Sicherheit, Ökologie
Führung: Führung und Kommunikation, Mitarbeiterplanung, Mitarbeiterförderung und -weiterbildung, Personaladministration, Psychologie
Finanzen: Finanzpolitik, Finanzbuchhaltung, Betriebsabrechnung, Planungsrechnung
Wirtschaft und Recht: Volkswirtschaft, Gesetzliche Grundlagen, Arbeitsrecht
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:
Genaue Informationen zu den Gesamtkosten erhalten Sie beim jeweiligen Bildungsanbieter.
Das Bildungsangebot wird aus Vollzugkostenbeiträgen des L-GAV sowie durch Subventionen des Bundes finanziell unterstützt. Weitere Informationen finden Sie unter Finanzierung.
Unternehmerische Weiterbildungen
Hotel & Gastro formation
Eichistrasse 20
6353 Weggis
info@hotelgastro.ch
041 392 77 77
SVG Schweizer Verband für Spital-,
Heim- und Gemeinschaftsgastronomie
Marktgasse 10
4800 Zofingen
info@svg.ch
062 745 00 04
Als Leiter bzw. Leiterin Gemeinschaftsgastronomie verfügen Sie über ein umfassendes Fachwissen und können breite und vertiefte Anwendungen vornehmen.
Nach dieser Ausbildung im Gastronomiebereich sind Sie fähig, Aufbau-und Ablauforganisation eines Betriebes der Gemeinschaftsgastronomie zu beurteilen und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Sie sind verantwortlich für Produktionsplanungen. Aufgrund von betrieblichen Voraussetzungen analysieren Sie bestehende Produktionsprozesse und passen diese wenn nötig an.
Diese Ausbildung im Gastronomiebereich zum eidg. Dipl. Leiter bzw. zur Leiterin Gemeinschaftsgastronomie kann berufsbegleitend absolviert werden. Die Vorbereitungslehrgänge auf die Abschlussprüfung werden in 8 Blöcken zu je 5 Tagen durchgeführt. Die einzelnen Modulprüfungen umfassen eine schriftliche Prüfung von mindestens 90 Minuten.