Die Mobilität von Berufstätigen und Unternehmen hat einen hohen Stellenwert in der heutigen Arbeitswelt. Dabei spielt auch die Diplomanerkennung eine wichtige Rolle. Für viele Berufe ist eine Anerkennung des ausländischen Diploms durch eine Behörde erforderlich. Im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommens arbeitet die Schweiz eng mit der EU zusammen und nimmt am europäischen System der Anerkennung von Berufsqualifikationen teil. Auch Personen aus Drittstaaten haben die Möglichkeit, ihr Diplom in der Schweiz anerkennen zu lassen.
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Das SBFI vergleicht die ausländischen Diplome und Ausweise mit den schweizerischen Berufsabschlüssen, die im Berufsverzeichnis der beruflichen Grundbildung oder der höheren Berufsbildung aufgeführt sind. Wenn eine ausländische Ausbildung die Voraussetzung für eine Anerkennung erfüllt, wird der Berufsabschluss mit einem eidgenössischen Berufsattest, Fähigkeitszeugnis, Fachausweis, Diplom oder mit einem Abschluss einer höheren Fachschule gleichgestellt.
Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist bei der Niederlassung in der Schweiz durch die zuständige Behörde/Anerkennungsstelle zwingend notwendig, wenn der entsprechende Beruf reglementiert ist.
Ein Beruf gilt als reglementiert, wenn die Ausübung der beruflichen Tätigkeit in der Schweiz durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist. Die Reglementierung stützt sich bei vielen Berufen auf kantonales Recht wie z.B. im Gesundheitswesen. Es gibt jedoch auch einige Berufe, deren Reglementierung im Bundesrecht verankert ist. Die Auflistung des SBFI gibt einen Überblick der reglementierten Berufe/Tätigkeiten in der Schweiz.
Der Nationale Qualifikationsrahmen Berufsbildung besteht aus acht Niveaustufen, in die sämtliche vom Berufsbildungsgesetz als formale Bildung beschriebenen Abschlüsse gemäss ihren Anforderungen eingestuft werden.
Die Einstufung erfolgt an Hand der Kompetenzen, welche eine qualifizierte Berufsperson mit diesem Abschluss aufweisen muss. Um die jeweiligen nationalen Qualifikationen eines Landes mit jenen anderer Staaten vergleichen zu können wird der von der Europäischen Union erarbeitete Europäische Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) herangezogen. Der EQR wird als Übersetzungsinstrument verwendet, indem der jeweilige NQR eines Landes zum EQR zugeordnet wird.
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
Stufe 7
Der Europass ist eine Zusammenstellung von fünf Dokumenten (Lebenslauf, Sprachenpass, Mobilitätsnachweis, Zeugniserläuterung und Diplomzusatz), durch welche die Transparenz von Qualifikationen national und europaweit erhöht werden soll. Dieser Portfolioansatz ermöglicht es dem einzelnen Bürger, seine Qualifikationen und Kompetenzen übersichtlich und nachvollziehbar darzustellen und seine Lernergebnisse bei Bildungseinrichtungen, Arbeitgebern und anderen Stellen einfach, klar und flexibel zu präsentieren. Ausserdem soll er zur grösseren Mobilität beitragen. Der Europass-Lebenslauf und der Europass-Sprachenpass können vom Betreffenden selbst ausgefüllt werden. Die Europass-Zeugniserläuterung, der Europass Diplomzusatz und der Europass-Mobilitätsnachweis müssen von den zuständigen Organisationen ausgefüllt und bereitgestellt werden. Der Europass stützt sich auf ein Netz von nationalen Europass-Zentralstellen. Die jeweilige nationale Europass-Zentralstelle erstellt die Europass-Zeugniserläuterungen und die Europass-Diplomzusätze bereit.